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Elterninfos

Regenbogen

Schulbuchlisten für das Schuljahr 2023/2024

Liebe Eltern,

liebe Sorgeberechtigte,

 

anbei finden Sie die Schulbuchlisten für das kommende Schuljahr. Wir müssen diese auf der Schulhomepage veröffentlichen.

Den Zugangscode für die Schulbuchausleihe und den damit verbundenen Zugang zu der individuellen Schulbuchliste Ihres Kindes haben Sie bereits erhalten. bitte beachten Sie unbedingt die individuelle Schulbuchliste Ihres Kindes im Elternportal: Elternportal der Lernmittelfreiheit in Rheinland-Pfalz (bildung-rp.de)

 

Herzliche Grüße

 

Karina Dudeck

 

 

Schulbuchliste Klasse 1

 

Schulbuchliste Klasse 2

 

Schulbuchliste Klasse 3

 

Schulbuchliste Klasse 4

Beurlaubung und Schulversäumnisse

Bei Schulversäumnissen ist die Schule nach § 22 der Schulordnung vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Kinder, die nicht krankgemeldet werden, werden von uns vermisst und dem Ordnungsamt gemeldet. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens ab dem dritten Tag vorzulegen. Beurlaubungen bis zu 3 Tagen spricht die Klassenleitung aus, über 3 Tage die Schulleitung. Beurlaubung vor und nach den Ferien kann nur die Schulleitung in besonderen Fällen aussprechen. Generell gilt, dass alle am Schulleben Beteiligten sich an die Ferientermine halten müssen. GTS-Beurlaubungen erteilt ausschließlich die GTS-Koordinatorin in Absprache mit der Schulleitung!
 

Unfall

In der Schule, auf dem Schulweg und bei besonderen schulischen Veranstaltungen (z.B. Klassenfahrt) ist Ihr Kind gegen die Folgen eines Unfalls versichert. War ein Arztbesuch erforderlich, müssen Sie unverzüglich im Sekretariat eine Unfallmeldung ausfüllen, die von der Schule weitergeleitet wird.

 

Gemeinsames Frühstück

Vor der ersten großen Pause frühstücken wir gemeinsam und in Ruhe im Klassenraum. Bitte geben Sie ein gesundes Frühstück und zuckerfreie Getränke in einer auslaufsicheren Flasche mit.

 

Schulranzen

Um das Gewicht des Schulranzens zu verringern, gibt es Fächer in den Klassenräumen, so dass nur zu den Hausaufgaben benötigtes Material im Ranzen transportiert werden muss. Bitte sehen Sie täglich mit Ihrem Kind dessen Ranzen durch. Ordnen Sie Mappen und füllen Sie gegebenenfalls fehlendes Arbeitsmaterial auf.

 

Fundsachen

Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren hat, können im Fundraum unter der Treppe im E-Gebäude (Eingangsbereich) abgeholt werden. Der Fundraum wird zu Beginn der Ferien geleert und die Sachen an eine soziale Einrichtung weitergegeben.

 

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Übung und Festigung des Unterrichtsstoffes und sollten in Klasse 1 und 2 dreißig Minuten, bzw. in Klasse 3 und 4 sechzig Minuten nicht überschreiten. Sollte es bei der Bearbeitung Schwierigkeiten geben, informieren Sie bitte die Lehrkräfte über das Hausaufgabenheft. Bitte überprüfen Sie dieses regelmäßig.

 

Elternabende, Elternsprechtage, Elterngespräche

Es finden regelmäßig Elternabende und Elternsprechtage statt. Ihre Teilnahme ist für unsere Arbeit wichtig! Bei Bedarf stehen die Lehrkräfte auch außerhalb des Sprechtages zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine z.B. über das Mitteilungsheft.

 

Lehrmittel

Es besteht die Möglichkeit an der Schulbuchausleihe teilzunehmen. Informationen dazu erhalten Sie gesondert.

 

Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen

Grundsätzlich findet Unterricht statt. Unterricht, auch wenn er nur für einen Teil der Schüler erteilt werden kann, ist sinnvoller als genereller Unterrichtsausfall. Schüler, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht. Unabhängig davon liegt es in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob Ihr Kind in extremen Situationen zu Hause bleibt. Wenn allerdings morgens schon aufgrund der Witterung kein Bus fährt, müssen Sie damit rechnen, dass auch mittags oder nachmittags keine Busse fahren. Wenn Sie Ihr Kind dann selbst zur Schule bringen, müssen Sie es auch selbst wieder abholen.

 

Hausordnung

  • Die Regenbogenschule gehört uns allen. Wir wollen uns hier wohl fühlen.

  • Deshalb ist es wichtig, unseren Alltag so einzurichten, dass es gerecht zugeht und die Schwächeren geschützt werden.

  • Darum gelten die folgenden Regeln für alle Kinder und Erwachsenen:

  • Alle Kinder müssen ungestört lernen und spielen können.

  • In den Fluren gehen wir leise und achten auf die Bodenmarkierung.

  • Wir müssen das Eigentum anderer und unsere Umwelt achten.

  • Müll und Abfall gehören nur in die Abfalleimer.

  • Bei nassem Wetter betreten wir die Wiese und den Sandkasten nicht. Softbälle bleiben in der Klasse. Stopp-Schilder zeigen die Sperrung der Wiese an.

  • Die Toilette hinterlassen wir sauber.

  • Schneebälle dürfen nicht geworfen werden.

  • Während der Schulzeit dürfen die Kinder das Schulgelände nicht verlassen. Die Fahrschüler warten auf dem vereinbarten Platz des Schulgeländes auf ihren Bus.

  • Das Schulgelände wird durch die Wiese zur Hauptschule begrenzt.

  • Auf unserem Schulhof gibt es Spielzonen und Ruhezonen.

  • Wir müssen die Hinweisschilder beachten.

  • Elektronische Geräte (z.B. Handy, MP3-Player etc.) und außerschulische Spielsachen (z.B. Sammelkarten, Taschenmesser) dürfen in der Schule weder im Unterricht noch in den Pausen benutzt werden. Alle Geräte und Spielsachen sind vor dem Betreten des Schulgeländes (abgeschaltet) in der Schultasche aufzubewahren.

 

Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz §34 Abs. 5 S. 2

Das Gesetz bestimmt, dass ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn…

  • es an einer schweren Infektion erkrankt ist, wie z.B. Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien.

  • eine Infektionskrankheit wie z.B. Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektion, Krätze, Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr vorliegt.

  • Kopflausbefall mit nicht abgeschlossener Behandlung vorliegt.

  • ein anderes Familienmitglied an einer der genannten Krankheiten leidet.

Die Übertragung erfolgt bei diesen Krankheiten hauptsächlich über Tröpfchen- oder Schmierinfektion sowie Haut-, Haar- und Schleimkontakte.

Bitte suchen Sie bei Anzeichen ernsthafter Erkrankungen sofort Ihren Hausarzt auf! Muss ein Kind zu Hause bleiben, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung vorbeugen zu können. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

 

Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk

Zum seit vielen Jahren bestehenden Modellprojekt „Kooperation Erziehungsberatung und Grundschule“ kommt nun noch die zum 1.2.2019 neu initiierte Schulsozialarbeit hinzu. Frau Johanna Klink, Pädagogin B.A., arbeiten zu den im schuleigenen Hausaufgabenheft angegebenen Zeiten an unserer Schule (Elternsprechzimmer gegenüber Sekretariat).

 

Ihr Beratungsangebot umfasst folgende Leistungen:

  1. Beratung für Kinder, Beratung für Eltern, Beratung für Lehrer(in) mit Schüler(in), Beratung für Lehrer(in) mit Eltern, Beratung für Lehrer(in),
    Beratung mit Betreuer(in)
  2. Gruppenangebote für Kinder (Training sozialer und emotionaler Kompetenzen, Konfliktmanagement)
  3. Verhaltensbeobachtungen im Unterricht und in der Ganztagsschule
  4. Durchführung und Auswertung von LRS-Tests und IQ-Tests (nicht sprachgebunden)

 

Zielsetzungen der Zusammenarbeit sind u.a.:

bei akuten Krisen zeitnahe Hilfe für Schüler, Lehrer, Eltern und Betreuungspersonal anbieten

die Integration von verhaltensauffälligen Kindern in intensiver Zusammenarbeit mit Lehrern/innen und Elternhaus unterstützen

Präventionsangebote gezielt auf die Bedürfnisse der Schüler und Schülerinnen abstimmen

Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen

 

Johanna Klink:

Tel.: 0176-34641450

E-Mail: ( )