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Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit während der Corona-Pandemie

 

Liebe Kinder, liebe Eltern,

ich möchte euch und Sie gerne auf das Padlet der Schulsozialarbeit aufmerksam machen. Ein Padlet ist eine digitale Pinnwand, auf der man Schreiben, Videos, Fotos und vieles mehr zeigen kann. Für die Schulsozialarbeit gibt es nun ein eigenes Padlet.

Dort stelle ich mich und die Aufgaben der Schulsozialarbeit noch einmal vor. Ich zeige Videos zu interessanten Themen oder auch Tipps und Ideen, wie man seine Freizeit gestalten kann. Schaut euch das Padlet gerne an.

Dazu müsst ihr nur auf den folgenden Link klicken: https://padlet.com/johannaklink/Schulsozialarbeit.

 

Viel Spaß!

Johanna Klink

 

 

Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk

Zum seit vielen Jahren bestehenden Modellprojekt „Kooperation Erziehungsberatung und Grundschule“ kommt nun noch die zum 1.2.2019 neu initiierte Schulsozialarbeit hinzu. Frau Patricia Cloudt, Sozialarbeiterin M.A., und Frau Johanna Klink, Pädagogin B.A., arbeiten zu den unten angegebenen Zeiten an unserer Schule (Elternsprechzimmer gegenüber Sekretariat).

 

Ihr Beratungsangebot umfasst folgende Leistungen:

  1. Beratung für Kinder
  2. Beratung für Eltern
  3. Beratung für Lehrer
  4. Gruppenangebote für Kinder (Training sozialer und emotionaler Kompetenzen, Konfliktmanagement)
  5. Verhaltensbeobachtungen im Unterricht und in der Ganztagsschule
  6. Durchführung und Auswertung von LRS-Tests und IQ-Tests (nicht sprachgebunden)

 

Zielsetzungen der Zusammenarbeit sind u.a.:

  • Schüler, Eltern und auch Lehrer zeitnah und flexibel unterstützen

  • als außerschulische Fachkraft vertrauliche Beratung bieten

  • die Klassengemeinschaft und Sozialkompetenz durch Gruppenangebote fördern

 

Sprechzeiten:

  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag
08-13.00 Uhr ------ Fr. Cloudt Fr.Klink Fr. Cloudt

13-15.30 Uhr

Fr. Klink Fr. Klink ------- ab 14.30 Fr. Klink

 

Patricia Cloudt:

Tel.: 02663-943024

E-Mail: ( )

 

Johanna Klink:

Tel.: 0176-34641450

E-Mail: ( )

 

Datenschutz und Schweigepflicht:

Die Gespräche mit den Schülern, Eltern und auch Lehrern finden vertraulich statt. Ohne das Einverständnis der Eltern oder eine Entbindung der Schweigepflicht werden keine Informationen über die Schüler und ihre Familien von der Schulsozialarbeit an die Schule oder andere Organisationen weitergegeben. Die Kinder haben die Möglichkeit, eine Beratung durch die Schulsozialarbeit während der offenen Sprechstunden in Anspruch zu nehmen. Ob die Eltern über diese Gespräche in Kenntnis gesetzt werden, hängt von dem Willen der Kinder und der Ernsthaftigkeit der angesprochenen Probleme ab. Die Kinder haben nach dem SGB VIII ein Recht auf Beratung (SGB VIII §8, Abs. 3).